Föderalismus
Vor dem Hintergrund einer anhaltenden Debatte um Reformstau und Wachstumsschwäche in Deutschland ist vor allem die föderale Struktur der Bundesrepublik in die Diskussion geraten. Hauptansatzpunkte der Vorschläge zur Reform des deutschen Föderalismus beziehen sich auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und deren Auswirkung auf die angestrebte Konsolidierung der Länderhaushalte. Im Fokus stehen hierbei insbesondere die Schwächen des Länderfinanzausgleichs, wie mangelnde Anreizstrukturen oder die zunehmende Abhängigkeit einiger Länder vom Transfersystem. So wird seitens der Bundesländer eine stärkere fiskalpolitische Eigenverantwortung wie etwa Steuerautonomie und Unabhängigkeit vom Bund bei der Verwendung von Einnahmen verlangt. Unter diesen Gesichtspunkten verfolgt die Forschung des FZG eine möglichst umfassende Bestandsaufnahme der fiskalpolitischen Situation der Bundesländer. Durch die Methode der Generationenbilanzierung wird, unter besonderer Berücksichtigung des Länderfinanzausgleichs und der Personalkosten, die Problematik der langfristigen Nachhaltigkeit der Länderhaushalte erörtert.
Nebenstehende Abbildung zeigt die Situation des Länderfinanzausgleichs im Jahr 2005. Dabei sind die fünf Geberländer (Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern und NRW) orange gefärbt, die 11 Nehmerländer in Graustufen dargestellt. Die höchsten Zahlungen innerhalb des Länderfinanzausgleichs leisten nach Angaben des Statistischen Bundesamts die Hessen, mit etwa 261 Euro pro Einwohner. Die größten Nettoempfänger sind die Stadtstaaten Berlin und Bremen mit 719 bzw. 552 Euro pro Einwohner.
Betreuende Mitarbeiter: Tobias Benz