Pflege
Bedingt durch die Tatsache, dass die soziale Pflegeversicherung im Jahr 1995 auf Basis der Umlagefinanzierung eingeführt wurde, die jährlichen Ausgaben also jeweils durch die laufenden Einnahmen aufgebracht werden müssen, sieht sie sich unter gegebener Bevölkerungsalterung mit einer über die Zeit zunehmenden Finanzierungsproblematik konfrontiert. Das mit der demografischen Entwicklung einhergehende Problem (stark) steigender Ausgaben wird weiter verschärft durch Faktoren, wie beispielsweise ein verändertes Inanspruchnahmeverhalten bei der Wahl der Pflegeform. So ist ein deutlicher Trend von der "günstigen" ambulanten hin zu der "teuren" stationären Pflege erkennbar, der wiederum auf den Rückgang im familiären Pflegepotenzial zurückzuführen ist. Aber auch die Forderung nach einer Ausweitung des Pflegebegriffs auf demenzielle Erkrankungen sowie die längst überfällige Dynamisierung der Pflegeleistungen, die das heutige Leistungsniveau auch für die Zukunft sichern soll, bedeuten Mehrausgaben für die Pflegeversicherung, die sie nur mit erheblichen Beitragssatzerhöhungen bewältigen kann. Aufgrund ihres relativ kurzen Bestehens gibt es bei der Pflegeversicherung eine vergleichsweise große Bandbreite an möglichen Reformen. So stellen insbesondere Modelle, welche die umlagefinanzierte Komponente nach und nach zugunsten einer Kapitaldeckung ausphasen, einen interessanten und gleichzeitig gangbaren Lösungsweg dar.
In diesem Zusammenhang untersucht das FZG die Wirkungsweise aktueller Reformoptionen unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. Ein vieldiskutiertes Reformkonzept der SPV ist das 2004 vom FZG entwickelte "Auslaufmodell". Zentrales Element dieses Modells ist der kohortenspezifische Umstieg in ein kapitalgedecktes System. Erfolgt eine Reform der SPV beispielsweise im Jahr 2008, sieht dieser Vorschlag ein Ausscheiden all jener Versicherten aus der SPV vor, die entsprechend im Jahr 2008 unter einer bestimmten Altersgrenze liegen. Eine Festsetzung der Ausscheidegrenze bei 60 Jahren führt somit dazu, dass alle im Jahr 2008 unter 60-Jährigen aus der derzeitigen SPV ausscheiden und stattdessen eine kapitalgedeckte kohortenspezifische Pflegeversicherung abschließen müssen. Der verbleibende Personenkreis, also alle 60-Jährigen und Älteren, fällt unter eine Art Vertrauensschutz, der beinhaltet, dass die Betreffenden weiterhin in den Genuss der Leistungen der SPV kommen. Allerdings beschränkt sich dieser Anspruch auf lediglich inflationsgesicherte SPV-Leistungen. Die obenstehende Abbildung liefert einen Überblick über die Systematik des Auslaufmodells.
Betreuende Mitarbeiter: Tobias Hackmann